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MTA – Übungs- und Ausbildungsmodul

Truppausbildung · MTA-AÜM-KT

Ausbildungsziel

Vorgabe dieser Ausbildungsabschnitte ist das Erlangen von Praxiserfahrung aufbauend auf das Basismodul. Es ist kein gesonderter Lehrgang, sondern in der Regel der normale Übungsdienst in der eigenen Feuerwehr, bei dem die Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Basismodul vertieft und gefestigt werden.

Inhalte

  • Rechte und Pflichten
  • Physische und psychische Belastungen
  • Digitalfunk-Grundlagen
  • Persönliche Schutzausrüstung sowie Sonderausrüstung
  • Gerätekunde
  • Sichern gegen Absturz
  • Hygiene im Einsatz
  • Fahrzeugtechnik – Alternative Antriebe
  • Funkausbildung
  • Verhalten bei Gefahr
  • PSNV – Grundlagen
  • Einheiten im Löscheinsatz
  • ABC-Gefahren (Grundlagen)

Hinweis

ACHTUNG: Organisation durch die örtlichen Feuerwehren. Die veröffentlichten Termine gelten als Information zur besseren Abstimmung unter den Feuerwehren.

Voraussetzungen

Bei Beginn: Mindestalter 16 Jahre

Ausbildungsdauer

ca. 2 Jahre (Theorie und Praxis)

Ausrüstung

  • Praxis: Vollständiger Schutzanzug, bei Jugendlichen entsprechend der Jugendschutzanzug nach DJF-Richtlinie

Organisation

Die MTA wird durch die Feuerwehren selbst ausgebildet, eine gemeinsame Ausbildung in den KBM-Bereichen ist ausdrücklich erwünscht und wird so weit wie möglich durch die Kreisbrandinspektion gefördert. Die Gebiets-KBMs unterstützen bei der Planung und der Durchführung.
Die Ausbilder sind aus den eigenen Reihen zu stellen.
Bestimmte Ausbildungsinhalte wie PSNV, Funk oder Gefahrgut können nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachbereichen durch die Fach-KBMs oder die Fachberater der Kreisbrandinspektion durchgeführt bzw. unterstützt werden.
Bei der Abnahme sollte ein Abnahmeberechtigter der Kreisbrandinspektion anwesend sein.

Termine

Derzeit sind keine Termine geplant.