Atemschutzausbildung
Grundlehrgang Atemschutzgeräteträger
Ausbildungsziel
Im Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ werden alle standardmäßig bei der Feuerwehr verwendeten Atemschutzgeräte behandelt. Insbesondere wird der Zweck, Aufbau und die Wirkungsweise von Filtergeräten sowie Isoliergeräten geschult.
Inhalte
- Grundlagen der Atmung
- Sauerstoffmangel, Atemgifte und sonstige Schadstoffe
- Grundlagen Atemschutzeinsatz, Atemschutzgeräte, persönliche Schutzausrüstung und Zubehör
- Handhabung der Atemschutzgeräte und persönlichen Schutzausrüstung
- Einsatzgrundsätze und Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
- Vorgehen unter Atemschutz
- Verhalten als Atemschutzgeräteträger in Not- und Sonderfällen
- Einsatzmäßige Handhabung von Atemschutzgeräten
- Einsatzmäßige Handhabung des Pressluftatmers
- Gebrauch des Pressluftatmers (Belastungsgewöhnungsübung)
- Retten von Personen aus dem Gefahrenbereich
- Übungen mit Atemschutzgerät – Einsatzübungen
- Gebrauch des Pressluftatmers (Belastungsübung)
- Abschlussübung
Der Lehrgang Atemschutzgeräteträger endet mit einer schriftlichen Prüfung und einer Abschlussübung.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, MTA, gültige Eignungsuntersuchung für schweren Atemschutz zwingend erforderlich
Ausbildungsdauer
Mind. 28 Stunden theoretische und praktische Einheiten
Ausrüstung
- Praxis: Vollständiger Schutzanzug, PA und Atemanschluss
Organisation
Der Lehrgang Atemschutzgeräteträger wird durch die Kreisatemschutzwerkstatt in Iphofen durchgeführt und organisiert. Unterstützend bilden die Feuerwehren Kitzingen, Schwarzach und Volkach in ihren Bereichen zusätzlich Atemschutzgeräteträger für sich selbst aus.
Ansprechpartner
Anmeldung
Online-Anmeldung AGT
Zusatzausbildung Träger von Schutzkleidung im ABC-Einsatz
Ausbildungsziel
In der Zusatzausbildung Träger von Schutzkleidung im ABC-Einsatz werden der Umgang mit der entsprechenden Schutzkleidung sowie die besonderen Belastungen und die zusätzlichen Gefahren beim Tragen dieser Kleidung geschult.
Inhalte
- Körperschutz – Aufbau, Schutzfunktion, Einsatzgrundsätze
- Handhabung der ABC-Schutzanzüge (Form 2)
- Handhabung des Schutzanzuges Form 3 (Chemikalien-schutzanzug – CSA)
- Körperschutz – Übungen zur Gewöhnung, Orientierung, Verständigung
- Einsatzübungen mit Körperschutz (Form 2 und Form 3 – CSA)
- Notfalltraining unter Körperschutz (Form 2 und Form 3 – CSA)
Der Lehrgang Träger von Schutzkleidung im ABC-Einsatz endet mit einer Abschlussübung und befähigt zum Tragen der entsprechend ausgebildeten Schutzkleidung.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, MTA, abgeschlossene Ausbildung Atemschutzgeräteträger sowie eine gültige Eignungsuntersuchung für schweren Atemschutz zwingend erforderlich.
Ausbildungsdauer
ca. 14 Stunden theoretische und praktische Einheiten
Ausrüstung
- Praxis: Vollständiger Schutzanzug, PA und Atemschluss, evtl. entsprechende Körperschutzform des eigenen Standortes entsprechend (Rücksprache erforderlich)
Organisation
Die Zusatzausbildung Träger von Schutzkleidung im ABC-Einsatz wird durch die Kreisatemschutzwerkstatt in Iphofen durchgeführt und organisiert. Unterstützend bilden die Feuerwehren Kitzingen und Wiesentheid zusätzlich CSA-Träger für sich selbst aus.
Ansprechpartner
Brandcontainer LFV Bayern
Ausbildungsziel
In dem feststoffbefeuerten Container des LFV-Bayern werden die Teilnehmer mit echtem Feuer konfrontiert. Ziel ist es den Teilnehmern das richtige Erkennen von Gefahrensituationen, das Lesen des Brandrauches sowie den damit verbundenen Umgang mit der Ausrüstung z.B. dem Hohlstrahlrohr möglichst praxisnah zu schulen.
Inhalte
- Schutzwirkung von Schutzkleidung und -ausrüstung
- Erläuterung der Grenzen der Schutzkleidung
- Hohlstrahlrohre: Technik und Handhabung
- Erlernen und Erkennen der Brandverlaufsphasen eines realen Brandes
- Thermodynamische Grundlagen und Begriffsbestimmungen:
- − Rauchdurchzündung (Rollover)
- − Raumdurchzündung (Flashover)
- − Rauchexplosion (Backdraft)
- Beobachten der Druck- und Temperaturverteilung bei einem realen Brand
- Erkennen von Anzeichen gefährlicher Zustände (Phänomene der extremen Brandausbreitung)
- Richtiges Öffnen von Türen zu Brandräumen
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, MTA, abgeschlossene Ausbildung Atemschutzgeräteträger sowie eine gültige Eignungsuntersuchung für schweren Atemschutz zwingend erforderlich.
Ausbildungsdauer
Zwei Blöcke pro Tag – Vormittag 10-13 Uhr und Nachmittag 15-18 Uhr
Ausrüstung
- Praxis: Vollständiger Schutzanzug, PA und Atemschluss, evtl. entsprechende Körperschutzform des eigenen Standortes entsprechend (Rücksprache erforderlich)
Organisation
Das Seminar wird durch Ausbilder des LFV durchgeführt und durch die Kreisatemschutzwerkstatt in Iphofen organisiert.