Motorsägenausbildung
Motorsägenführer Modul A gem. DGUV 214-059
Ausbildungsziel
Fachliche und persönliche Eignung für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge.
Inhalte
- Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen
- Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z. B. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)1)
Zusätzliche Inhalte
- Zufall bringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume
- Spannungsschnitte
Der Lehrgang Motorsägeführer endet mit einer personenbezogenen Prüfung.
Voraussetzungen
Truppausbildung / MTA
Keine körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen
Mind. 18 Jahre alt
Ausbildungsdauer
Theorie: 19 Uhr bis 21:30 Uhr
Praxis 1: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Praxis 2: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Ausrüstung
- Theorie: Schreibunterlagen, keine Schutzkleidung
- Praxis: Schutzausrüstung gem. DGUV 205-014; PSA 23 (Helm - Alter beachten!)
- 1 Motorsäge
- Schnittschutzschuhe (Empfohlen!)
Organisation
Der Lehrgang wird durch den KFV durchgeführt, Lehrgangsleiter ist Sebastian Kaiser.
Unkostenbeitrag:
45,- € pro Teilnehmer