Motorsägenausbildung
Ausbildungsziel
Fachliche und persönliche Eignung für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge.
Inhalte
- Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
- Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen
- Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z. B. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)1)
Zusätzliche Inhalte
- Zufall bringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume
- Spannungsschnitte
Der Lehrgang Motorsägeführer endet mit einer personenbezogenen Prüfung.
Voraussetzungen
Truppausbildung / MTA
Keine körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen
Mind. 18 Jahre alt
Ausbildungsdauer
Theorie: 19 Uhr bis 21:30 Uhr
Praxis 1: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Praxis 2: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Ausrüstung
- Theorie: Schreibunterlagen, keine Schutzkleidung
- Praxis: Schutzausrüstung gem. DGUV 205-014; PSA 23 (Helm - Alter beachten!)
- 1 Motorsäge
- Schnittschutzschuhe (Empfohlen!)
Organisation
Der Lehrgang wird durch den KFV durchgeführt, Lehrgangsleiter ist Sebastian Kaiser.
Unkostenbeitrag:
45,- € pro Teilnehmer
Ansprechpartner
Anmeldung
Online-Anmeldung MOSFAusbildungsziel
Ziel des Moduls B für Motorsägenführer ist es, die fachliche und persönliche Eignung der Teilnehmenden für den sicheren und unfallfreien Umgang mit Motorsägen bei komplexeren Einsatzbedingungen zu erweitern. Schwerpunkt ist das Arbeiten an stehenden und stärker unter Spannung stehenden Bäumen sowie das Erlernen spezifischer Schnitttechniken für fortgeschrittene Anwendungen.
Inhalte
- Vertiefung der Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Unfallverhütungsregeln
- Praktische Arbeitseinsätze an stehendem Holz sowie an unter Spannung stehenden Stämmen
- Technik und Praxis der Fällung von Starkholz (über 20 cm Brusthöhendurchmesser)
- Zufall bringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume
- Spannungsschnitte
- Schnitttechniken und Aufarbeitungen bei schwierigen Arbeitslagen und komplexem Holzaufbau
Der Lehrgang Motorsägeführer endet mit einer personenbezogenen Prüfung.
Voraussetzungen
Abschluss des Moduls A für Motorsägenführer oder gleichwertige Qualifikation
Mindestalter 18 Jahre
Keine körperlichen oder geistigen Einschränkungen
Ausbildungsdauer
Theorie: 19 Uhr bis 21:30 Uhr
Praxis 1: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Praxis 2: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Ausrüstung
- Theorie: Schreibunterlagen, keine Schutzkleidung
- Praxis: Schutzausrüstung gem. DGUV 205-014; PSA 23 (Helm - Alter beachten!)
- 1 Motorsäge
- Schnittschutzschuhe (Empfohlen!)
Organisation
Der Lehrgang wird durch den KFV durchgeführt, Lehrgangsleiter ist Sebastian Kaiser.
Unkostenbeitrag:
90,- € pro Teilnehmer