Waldbrandgefahr und Johannisfeuer
| Allgemein
Sehr geehrte Kameradinnen,
sehr geehrte Kameraden,
zur Zeit herrscht wieder einmal große Trockenheit.
Die Regierung von Unterfranken hat deshalb ab sofort die Durchführung von Beobachtungsflügen zur vorbeugenden Waldbrandbekämpfung angeordnet.
Da für das kommende Wochenende sicherlich einige Johannisfeuer angemeldet sind, von meiner Seite folgende Hinweise:
Mit freundlichen kameradschaftlichen Grüßen
Roland Eckert
Kreisbrandrat
=================
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zuständigkeit für die Entscheidungen für Verbot bzw. Feuer unter Auflagen liegt bei den Gemeinden als örtliche Sicherheitsbehörde.
Grundlage für die Entscheidung der gemeindlichen Sicherheitsbehörde sind die die örtlichen Verhältnisse (Art 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG, VVB)
Ein regierungsweites bzw. landkreisweites Verbot bzw. Zulassen unter Auflagen kann es daher nicht geben, lediglich Empfehlungen.
Von Seiten der Regierung von Unterfranken wird hierzu keine Empfehlung ausgesprochen.
Die beigefügten aktuellen Informationen zur Waldbrandgefährdung des Deutschen Wetterdienstes übersenden wir Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Pfister
Regierung von Unterfranken
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
sehr geehrte Kameraden,
zur Zeit herrscht wieder einmal große Trockenheit.
Die Regierung von Unterfranken hat deshalb ab sofort die Durchführung von Beobachtungsflügen zur vorbeugenden Waldbrandbekämpfung angeordnet.
Da für das kommende Wochenende sicherlich einige Johannisfeuer angemeldet sind, von meiner Seite folgende Hinweise:
- Wegen der Trockenheit in Verbundenheit mit teilweise heftigen Winden sollte dringend auf das Abbrennen von Johannisfeuern verzichtet werden.
- Grillen in Nähe von Wald, Wiesen und anderen trockenen Flächen ist zu unterlassen.
- Sollte aus Tradition das Abbrennen eines Johannesfeuers durchgeführt werden „müssen“ ist zwingend eine ausreichende Sicherheitswache vorzusehen
Mit freundlichen kameradschaftlichen Grüßen
Roland Eckert
Kreisbrandrat
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zuständigkeit für die Entscheidungen für Verbot bzw. Feuer unter Auflagen liegt bei den Gemeinden als örtliche Sicherheitsbehörde.
Grundlage für die Entscheidung der gemeindlichen Sicherheitsbehörde sind die die örtlichen Verhältnisse (Art 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG, VVB)
Ein regierungsweites bzw. landkreisweites Verbot bzw. Zulassen unter Auflagen kann es daher nicht geben, lediglich Empfehlungen.
Von Seiten der Regierung von Unterfranken wird hierzu keine Empfehlung ausgesprochen.
Die beigefügten aktuellen Informationen zur Waldbrandgefährdung des Deutschen Wetterdienstes übersenden wir Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Pfister
Regierung von Unterfranken
Öffentliche Sicherheit und Ordnung