Warnung der Bevölkerung am 13. März 2025

| Katastrophenschutz

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat am Donnerstag, 13.03.2025 um 11.00 Uhr, einen landesweit einheitlichen Sirenenprobebetrieb angekündigt.
Für diesen Sirenenprobebetrieb bei uns im Landkreis Kitzingen ertüchtigt sind alle Standorte im 25 km Umkreis um das ehern. Kernkraftwerk Grafenrheinfeld und im 1.200 m Umkreis um die Fa. TEGA in Marktbreit, die unter die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung fällt. Zusätzlich haben Gemeinden mittlerweile nachgerüstet und sind ebenfalls in diesem Probebetrieb mit aufgenommen.

Im Landkreis Kitzingen sind dies folgende Städte, Märkte und Gemeinden:

  • Stadt Volkach mit allen Ortsteilen
  • Stadt Prichsenstadt mit allen Ortsteilen
  • Markt Wiesentheid ohne dem Ortsteil Untersambach
  • Markt Kleinlangheim mit allen Ortsteilen
  • Markt Schwarzach am Main mit allen Ortsteilen
  • Markt Großlangheim
  • Gemeinde Albertshofen
  • Gemeinde Buchbrunn
  • Gemeinde Mainstockheim
  • Gemeinde Nordheim am Main
  • Gemeinde Sommerach
  • Stadt Dettelbach mit allen Ortsteilen
  • Stadt Iphofen mit Ortsteil Birklingen
    Im Bereich der Stadt Iphofen (Rechenberg, Schlesienstraße, Sudetenstraße, Geiersbergstraße, Mainbernheimer Straße, Alte Reichsstraße und Am Breitstein) wird mit einer mobilen Warnsirene das Signal "Warnung und Entwarnung" zusätzlich ausgelöst werden.
  • Fa. TEGA Marktbreit mit einer Sirene (Umkreis 1.200 m)
  • Markt Frickenhausen, Lkr. Würzburg, liegt im Bereich der Fa. TEGA

Am 13.03.2025 wird das Signal "Warnung der Bevölkerung" (einminütiger Heulton) ausgelöst und es erfolgt erstmalig auch eine Entwarnung (einminütiger Dauerton).

Über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) werden wieder die Warn-Apps (z.B. NINA, KATWARN) und auch Cell Broadcast ausgelöst werden.

Die Funktionsfähigkeit der Sirenen muss durch Probebetriebe immer wieder überprüft werden!
Nur durch den tatsächlichen Betrieb können eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder den Alarmgebern erkannt und behoben werden.

Es ist wichtig, dass die Bevölkerung die Bedeutung der einzelnen Schallzeichen kennt:

  • einminütiger Heulton (auf- und abschwellend) = Warnung (Rundfunkgeräte einschalten, auf Durchsagen achten)
  • ein minütiger Heulton (gleichbleibend) = Entwarnung
  • einminütiger Heulton (zweimal unterbrochen) = Alarmierung der Feuerwehr

Bitte die Anhänge beachten: